Anfrage, Angebot und Montage
Hier erklären wir, wie aus deinen Angaben ein individuelles PV- oder Elektroangebot wird. Maßgeblich für den beauftragten Umfang und die Vertragsbedingungen ist das konkrete Angebot mit seinen vereinbarten Unterlagen. Diese Seite ersetzt keine individuellen Vereinbarungen.
1. Deine Anfrage ist unverbindlich
Eine E-Mail oder eine Nachricht über unser Kontaktformular ist zunächst eine Anfrage. Damit bestellst du noch keine Anlage und beauftragst keine kostenpflichtige Montage.
2. Unterlagen prüfen und Angebot erstellen
Dachfotos, Maße, Pläne, der Jahresverbrauch und Angaben zur Elektroanlage helfen uns bei der Kalkulation. Je nach Informationsstand erhältst du eine erste Kostenschätzung oder ein konkretes Angebot. Wenn Aufmaß, Dachbefestigung, Zählerschrank oder Leitungswege noch nicht feststehen, benennen wir die offenen Punkte und stimmen die nächsten Schritte ab.
3. Leistungsumfang und Zahlung
Im Angebot stehen die enthaltenen Komponenten und Arbeiten, Optionen, mögliche Leistungen nach Aufwand sowie die vereinbarten Zahlungsschritte. Abschläge können etwa an die Materialanlieferung und die Installation geknüpft sein. Eine Finanzierung ohne Anzahlung ist eine separate Möglichkeit und setzt die Zustimmung eines Finanzierungspartners voraus. Es gibt keine allgemeine Zusage, dass jede Anlage erst nach vollständiger Fertigstellung bezahlt werden muss.
4. Annahme und Montagetermin
Nach Angebotsannahme und Klärung der notwendigen Voraussetzungen vereinbaren wir deinen Montagetermin. Dachzustand und Zugänglichkeit, sichere Montagebedingungen, Materialverfügbarkeit, erforderliche Freigaben und die vorhandene Elektroanlage beeinflussen den Ablauf. Zählerwechsel und weitere Termine des Netz- oder Messstellenbetreibers stimmen wir gesondert ab.
5. Fertigstellung noch 2026
Für geeignete PV-Anlagen unter 30 kWp ist eine Fertigstellung noch 2026 möglich. Ob das für dein Objekt passt, prüfen wir anhand vollständiger Unterlagen und bestätigen den Termin mit den konkreten Voraussetzungen im Angebot bzw. der Terminvereinbarung. Eine Anfrage allein reserviert keinen Termin und sichert keinen bestimmten EEG-Vergütungssatz.
6. Verbraucherrechte
Gesetzliche Mängelrechte und ein im Einzelfall bestehendes Widerrufsrecht bleiben unberührt. Ob und wie ein Widerrufsrecht besteht, hängt insbesondere von Vertrag und Abschlussweg ab. Die zum konkreten Vertrag gehörenden Informationen und gegebenenfalls die Widerrufsbelehrung erhältst du mit den Vertragsunterlagen.
Stand: 30.10.2026 · Impressum · Datenschutz
