Fertigstellung unter 30 kWp: projektbezogen prüfen
Stand: 30. Oktober 2026. Für Anlagen unter 30 kWp kann eine Fertigstellung noch 2026 möglich sein. Eine allgemeine Garantie wäre jedoch nicht seriös: Erst Dach, Unterlagen, Material, Zugänglichkeit und technische Voraussetzungen zusammen ergeben einen belastbaren Termin.
Unterlagen und Entscheidungen früh zusammenbringen
Dachfotos, Maße, Stromverbrauch und Bilder des geschlossenen Zählerschranks ermöglichen den ersten Check. Offene Dacharbeiten, ein Umbau der Elektroverteilung oder spezielle Ersatzstromwünsche gehören früh auf den Tisch. Nach der Prüfung benennen wir Umfang, Preis und noch offene Voraussetzungen im konkreten Angebot.
Montage ist nicht jeder externe Termin
Nach Annahme wird der Montagetermin abgestimmt. Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und andere Gewerke haben eigene Abläufe. Eine zugesagte Montage ist deshalb nicht automatisch eine Garantie für Zählertausch oder Netzfreigabe zum selben Tag.
EEG-Sätze nicht mit dem Bestelldatum verwechseln
Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen und der relevante Inbetriebnahmezeitpunkt, nicht das Absenden einer Anfrage. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht für August bis Dezember 2026 bei Teileinspeisung 7,70 ct/kWh bis 10 kW und 6,66 ct/kWh für den Leistungsanteil über 10 bis 40 kW. Größere Anlagen erhalten die jeweiligen Sätze anteilig, nicht für die ganze Anlage den ersten Satz.
Quelle: aktuelle Fördersätze der Bundesnetzagentur. Diese Information ersetzt keine Prüfung des konkreten Anlagenfalls.

Comments are closed